Maklerprovision neues Gesetz seit 2020 – die Änderungen

Externe Inhalte

Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Consent-Einstellungen nicht angezeigt werden.



Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.

 

Maklerprovision neues Gesetz 2020

In letzter Zeit ist viel über die Maklerprovision und das sogenannte "Bestellerprinzip" berichtet worden. Nun gibt es für die Maklerprovision eine Neuregelung, die zum Ende dieses Jahres greift.

Wer zahlt denn dann die Maklerprovision nach dem neuen Gesetz 2020?

Beim Verkauf von Immobilien gab es bisher keine gesetzliche Regelung, die bestimmt hat, wer welchen Anteil der Maklerprovision trägt. Genau das ändert sich nun mit der Einführung der Maklerprovision nach dem neuen Gesetz 2020. 

Bisher teilten sich bereits in 11 Bundesländern Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Nur in den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen bildeten eine Ausnahme. Hier zahlte meist der Käufer die Maklerprovision. 

Bei der Maklerprovision, mit dem neuen Gesetz 2020, gilt seit dem 23.12.2020, wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie beauftragt, übernimmt die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Dabei sind Immobilien wie Mehrfamilienhäusern, Gewerbeflächen und Grundstücke ohne Bebauung sind von der neuen Regelung ausgenommen.

 

Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt und möchte er auch von der anderen Partei eine Provision, darf er von beiden Parteien nur exakt die gleiche Höhe verlangen. Dass der Auftraggeber auch gezahlt hat, muss der anderen Partei durch den Makler nachgewiesen werden. Diese Nachweispflicht entfällt, wenn beide Parteien den Makler beauftragt haben. Das ist der Regelfall. 

Diese Aufträge werden dabei meist freibleibend geschlossen, müssen aber in Textform durch den Makler bestätigt werden. 

Die Maklerprovision nach dem neuen Gesetz 2020 enthält keine Vorgaben über die Höhe der Provision. In der Praxis orientieren sich die Makler aber an den in den meisten Bundesländern marktüblichen Regelungen. Diese sehen eine Provision von drei Prozent des Kaufpreises für beide Parteien vor. Der genaue Prozentsatz war in der Vergangenheit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, wird aber in Zukunft in allen Bundesländern einheitlich erhoben werden.

Viel Erfolg beim Immobilienkauf mit der Maklerprovision des neuen Gesetzes 2020